
Strassenverkehrsamtuntersuch Stufe II
Kontrolle Stufe II (Kategorien C, C1, D oder D1 sowie berufsmässiger Personentransport)
Beschreibung
Eine Terminverschiebung ist möglichst frühzeitig, spätestens jedoch drei Tage im Voraus zu melden. Bei unentschuldigtem Nichterscheinen werden CHF 70.00 (inkl. MWST) verrechnet. Nach zweimaligem Nichterscheinen bzw. zweimaligem Abmelden des Termins werden die Akten an das zuständige Strassenverkehrsamt retourniert (was einen Führerausweisentzug zur Folge haben kann). Bei einer Fahreignungsabklärung der Stufe 2 muss direkt in der Praxis bezahlt werden. Die Kosten betragen in der Regel CHF 150 (inkl. MWST). Bringen Sie das Geld in Bar mit. Bei Kartenzahlung wird eine Aufschlag von CHF 5.- verrechnen. Werden die Kosten von der Krankenkasse übernommen? Nein. Die Kosten einer verkehrsmedizinischen Begutachtung gehen immer zu Ihren Lasten. Eine Ratenzahlung ist leider nicht möglich. Muss ich etwas mitnehmen? Einen gültigen Personalausweis (Pass/Identitätskarte). Brille (falls Sie diese zum Autofahren benötigen). Wenn Sie in Behandlung stehen: einen aktuellen Therapiebericht, allfällig durchgeführte Laborbestimmungen und Urinprobenergebnisse. Diabetiker sollten zudem ihr Blutzuckerprotokoll mitbringen. Wie lange dauert die Untersuchung? Ca. ½ Stunde. Was geschieht nach der Untersuchung? Nach Abschluss unserer Untersuchungen übermitteln wir dem Strassenverkehrsamt unsere Beurteilung. Sie werden vom Strassenverkehrsamt über das Resultat informiert. Ich bin mit der Beurteilung nicht einverstanden. Was kann ich tun? Sollten Sie mit dem Ergebnis der verkehrsmedizinischen Untersuchung oder der erteilten Auflage(n) nicht einverstanden sein, können Sie beim Strassenverkehrsamt Einsprache erheben.
Umbuchung & Kündigung
Für Stornierungen oder Umbuchungen kontaktieren sie uns bitte mindestens 3 Tage vorher via Telefon
Kontaktangaben
Hausarztpraxis
Schulstrasse 2A, 8590 Romanshorn, Schweiz